Diee Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH ist bemüht, ihre Website https://www.tim-oesterreich.at/ im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und dem Steiermärkischen Web-Zugangs-Gesetz (StWZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.tim-oesterreich.at/.
Diese Website ist wegen der nachfolgend angeführten Unvereinbarkeiten derzeit teilweise mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte bzw. Funktionen sind derzeit aus den genannten Gründen nicht vollständig barrierefrei:
Diese Punkte betreffen insbesondere die WCAG-Erfolgskriterien 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte, 1.3.1 Info und Beziehungen, 2.4.4 Linkzweck im Kontext, 4.1.2 Name, Rolle, Wert, 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen sowie 4.1.3 Statusmeldungen.
Die noch offenen Barrieren sind bekannt und werden in einem weiteren Nachbesserungsschritt behoben. Ziel ist es, die semantische Struktur, die zugänglichen Namen von Bedienelementen, die Verständlichkeit von Linktexten sowie die Rückmeldung dynamischer Änderungen für assistive Technologien zu verbessern.
Geplante Maßnahmen Zur Verbesserung der Auffindbarkeit ist die Einführung einer seitenübergreifenden Suchfunktion vorgesehen. Dadurch sollen Inhalte und Unterseiten künftig zusätzlich zur bestehenden Navigation auffindbar sein. Die Umsetzung ist nach dem aktuellen Release vorgesehen. Nach Umsetzung der Maßnahme erfolgt eine erneute Überprüfung.
Bis zur Umsetzung und anschließenden Überprüfung wird dieser Punkt als bekannte Einschränkung der Barrierefreiheit geführt.
Diese Erklärung wurde am 23. September 2026 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Barrierefreiheitsanforderungen erfolgte am 20. Juli 2026 auf Grundlage der WCAG 2.1. Die Überprüfung wurde vollständig manuell durchgeführt und umfasste Tests mit den Browsern Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox sowie eine Bedienung ausschließlich über die Tastatur und Tests mit dem Screenreader NVDA. Darüber hinaus wurden Plugins und der Markup Validator zur Überprüfung herangezogen. Eine automatisierte Prüfung der Barrierefreiheit wurde nicht durchgeführt. Die Evaluierung stellt eine qualifizierte Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Prüfung dar. Die Ergebnisse beziehen sich auf den vereinbarten Prüfumfang sowie die dabei getesteten Seiten, Komponenten, Browser, Hilfsmittel und Nutzungsszenarien.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23. September 2026 überprüft.
Die Website wird im Rahmen der redaktionellen Pflege laufend auf erkennbare Barrieren geprüft. Bei wesentlichen Änderungen oder technischen Anpassungen erfolgt eine neuerliche Überprüfung der Barrierefreiheit.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Nutzung unserer Website behindern, oder wenn Sie Mängel hinsichtlich der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Über den nachstehenden Kontakt können auch Informationen zu nicht barrierefrei zugänglichen bzw. von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommenen Inhalten angefordert werden.
Wir prüfen Ihre Mitteilung und informieren Sie innerhalb von zwei Monaten über das Ergebnis der Prüfung sowie gegebenenfalls über die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen.
Bitte beschreiben Sie das aufgetretene Problem möglichst genau und führen Sie die URL(s) der betroffenen Unterseite bzw. des betroffenen Inhalts an.
Für die Barrierefreiheit zuständige Stelle:
Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH
Andreas-Hofer-Platz 15
8010 GrazTel.: +43 316 887-0
Fax: +43 316 887-1154
Kundenservice: office@holding-graz.at
Wenn Sie mit der Bearbeitung Ihrer Mitteilung nicht zufrieden sind oder der Auffassung sind, dass die Anforderungen des Steiermärkischen Web-Zugangs-Gesetzes nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Beschwerdestelle einbringen.
Zuständig für Beschwerden betreffend die Verletzung der Bestimmungen des Steiermärkischen Web-Zugangs-Gesetzes ist die bzw. der Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes und der Gemeinden.
Ombudsstelle der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten
E-Mail: gleichbehandlung@stmk.gv.at
Die zuständige Beschwerdestelle nimmt Beschwerden entgegen und prüft, ob eine Verletzung der Bestimmungen des Steiermärkischen Web-Zugangs-Gesetzes vorliegt. Ist die Beschwerde berechtigt, können Handlungsempfehlungen ausgesprochen und Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit vorgeschlagen werden.